Eltern, die nach dem SGB II (Alg-II-Bezug), SGB XII (Sozialhilfe), BKGG (Kinderzuschlag), WoGG (Wohngeld) oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, haben seit Anfang 2011 einen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket der Bundesregierung.
Welche Leistungen unfasst das Bildungspaket in der KiTa?
1. Kostenlose Teilnahme an Tagesausflügen, die von der KiTa organisiert werden.
2. Kostenlose Teilnahme an mehrtägigen KiTa-Fahrten.
3. Verringerte Zahlung der monatlichen Verpflegungspauschale nach TKBG - anstatt zurzeit 23,00 € nur 20,00 €.
4. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (der zuständige Leistungserbringer - z. B. Jobcenter - zahlt direkt an den KiTa-Verein für die Teilnahme an der musikalischen Früherziehung 10,00 €).
Wo muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag auf Leistungen der BuT ist dort zu stellen, wo Sie Ihre entsprechenden allgemeinen Leistungen beantragen bzw. erhalten, also im Jobcenter, im Sozialamt oder im Wohngeldamt.
Sie erhalten nach Prüfung und Bestätigung durch Ihre Bewilligungsbehörde einen auf das Kind bezogenen "berlinpass". Dieser Pass gilt als Berechtigungsnachweis (es muss ein Foto des Kindes eingeklebt, der Zeitraum der Berechtigung angegeben sein und eine Pass-Nummer enthalten). Der kindbezogene "berlinpass" muss immer aktuell sein und nach Ablauf des Berechtigungszeitraumes durch Ihre Bewilligungsbehörde neu abgestempelt in der Geschäftsführung des Vereins vorgelegt werden.
Wie wird die Kostenübernahme für eintägige KiTa-Ausflüge erbracht?
Legen Sie den "berlinpass" Ihres Kindes in der Geschäftsführung des Vereins vor. Die Mitarbeiter_innen der Geschäftsführung erfassen Ihre Daten und die Berechtigung auf Zuschuss.
Der Verein wird dann die Kosten des Ausfluges statt von Ihnen vom Jugendamt fordern.
Wie werden die Zuschüsse für das Mittagessen in der KiTa erbracht?
Sobald uns der "berlinpass" Ihres Kindes vorliegt, zahlen Sie automatisch einen Eigenanteil von monatlich 20,00 €.
Bitte beachten Sie, dass Sie wieder den vollen Beitrag (23,00 €) zahlen müssen, wenn der "berlinpass" abgelaufen ist. Der KiTa-Verein erhält hierüber vom Jugendamt automatisch einen Bescheid über das ISBJ-Portal.
Wie wird die Kostenübernahme für die mehrtätigen KiTa-Fahrten beantragt?
Wenn eine KiTa-Fahrt ansteht, erhalten Sie entweder über die Geschäftsführung des Vereins oder von Ihrer Bewilligungsbehörde - z. B. Jobcenter - ein Formular, welches vom KiTa-Träger ausgefüllt werden muss. Reichen Sie bitte dieses ausgefüllte Formular bei Ihrer Bewilligungsbehörde - z. B. Jobcenter - ein. Nach Prüfung und Bestätigung, wird die Bewilligungsbehörde die Kosten für die mehrtägige KiTa-Fahrt an den KiTa-Träger überweisen.
Wie läuft das Verfahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?
Über Ihre Bewilligungsbehörde können Sie auch Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen. Dazu zählt auch die Teilnahme Ihres Kindes an der musikalischen Früherziehung mit Heike. Die Höhe des Zuschusses ist pro Monat auf 10,00 € begrenzt.
Der KiTa-Träger muss Ihrer Bewilligungsbehörde die Art und den Beginn sowie die Kosten der musikalischen Früherziehung mit Heike bescheinigen. Die Zahlung der 10,00 € erfolgt direkt an den KiTa-Träger.
Haben Sie weitere Fragen zur Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.