Seit 2011 haben Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bzw. Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, einen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepakt (BuT-Paket) der Bundesregierung. Welche Leistungen das BuT-Paket enthält, wie und wo diese Leistungen zu beantragen sind, erfahren Sie hier.